AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Jakub Kaluziak & David Tawredu GbR | pixoraa.com

Stand: Juli 2026

§ 1 Geltungsbereich und Anbieter

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB”) gelten für sämtliche Verträge zwischen Jakub Kaluziak & David Tawredu GbR, Steinbacherstrasse 2, 67816 Standenbühl, E-Mail: kontakt.pixoraa@gmail.com (nachfolgend “Anbieter”) und ihren Kunden (nachfolgend “Kunde”), die über die Website pixoraa.com oder auf sonstigem Wege abgeschlossen werden.

(2) Diese AGB gelten für Verbraucher (§ 13 BGB) und Unternehmer (§ 14 BGB) gleichermaßen. Entgegenstehende oder abweichende AGB des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, der Anbieter hat ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis der AGB des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt.

(3) Für Verträge mit Kaufleuten im Sinne des HGB (§§ 1 ff. HGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen gelten ergänzend die in diesen AGB ausgewiesenen kaufmännischen Regelungen. Im unternehmerischen Rechtsverkehr (B2B) gilt der beiderseitige Handelskauf.

(4) Individuelle Vereinbarungen im Angebot, Projektauftrag, Leistungsverzeichnis oder in einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung haben Vorrang vor diesen AGB, soweit sie diesen AGB ausdrücklich widersprechen.

§ 2 Leistungsgegenstand, Leistungsgrenzen und Fremdleistungen

(5) Der Anbieter erbringt insbesondere folgende Dienstleistungen: Erstellung und Programmierung von Websites, insbesondere WordPress, Framer, Webflow oder Onepager; Rebranding, Corporate Design, Logo- und Grafikgestaltung, UX- und UI-Design; Social-Media-Marketing, Content-Erstellung und digitale Werbekampagnen; sonstige vereinbarte kreative und digitale Dienstleistungen, insbesondere Visitenkarten, Speisekarten-Design, Druckdaten, Druckabwicklung und Lieferung.

(5a) Die Erstellung individueller Websites, individueller Software sowie sonstiger individuell konzipierter digitaler Leistungen ist werkvertraglich zu qualifizieren. Der Anbieter schuldet damit einen vertragsgemäßen Erfolg (§§ 631 ff. BGB), nicht lediglich ein Tätigwerden. Laufende Betreuungs- und Supportleistungen nach Abnahme sind demgegenüber dienstvertraglich einzuordnen (§§ 611 ff. BGB). Bei Verträgen, die sowohl Werk- als auch Dienstleistungselemente umfassen (gemischte Verträge), richtet sich das anwendbare Recht nach dem vertraglichen Schwerpunkt der jeweiligen Leistung.

(6) Umfang, Spezifikation, technische Grundlage, Mitwirkungspflichten und Lieferzeitpunkt der jeweiligen Leistung ergeben sich ausschließlich aus dem individuellen Angebot sowie dem schriftlich bestätigten Projektauftrag. Allgemeine Werbeaussagen, Beispielarbeiten, Referenzen oder Beratungsgespräche stellen keine Beschaffenheitsgarantie dar.

(7) Der Anbieter erbringt seine Leistungen nach dem Stand der Technik und nach bestem Wissen und Gewissen. Eine Garantie für bestimmte wirtschaftliche Erfolge, insbesondere Umsatzsteigerungen, Reichweiten, Suchmaschinen-Rankings, Conversionraten, Werbeergebnisse, Leads oder bestimmte Kundengewinne, wird nicht übernommen.

(8) Der Anbieter ist berechtigt, Dritte (Subunternehmer) mit der Erbringung von Teilleistungen zu beauftragen, sofern dem keine berechtigten Interessen des Kunden entgegenstehen. Die Verantwortung gegenüber dem Kunden verbleibt beim Anbieter, soweit gesetzlich nichts anderes gilt.

(9) Nicht geschuldet sind – sofern nicht ausdrücklich gesondert vereinbart – laufende Wartung, Pflege, Support, Sicherheitsüberwachung, Backups, Monitoring, Suchmaschinenbetreuung nach Projektabschluss, laufende Werbekampagnenbetreuung, Datenmigration, Schulungen, Erstellung oder rechtliche Prüfung von Rechtstexten, Einrichtung eines vollständigen Datenschutz- oder Cookie-Compliance-Systems sowie die Übergabe editierbarer Arbeits- oder Quelldateien.

(10) Sofern kein gesonderter Wartungs-, Pflege- oder Supportvertrag vereinbart wurde, schuldet der Anbieter nach Abnahme keine laufende Aktualisierung, Sicherheitsüberwachung, Fehlerbehebung, Backup-Erstellung oder technische Betreuung der Website. Updates von CMS-Systemen, Plugins, Themes, Schnittstellen und Drittanbietern erfolgen nur nach gesonderter Beauftragung und Vergütung.

§ 3 Vertragsschluss und Angebote

(11) Alle Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

(12) Ein rechtswirksamer Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das schriftliche Angebot des Anbieters per E-Mail, durch Unterzeichnung, durch sonstige eindeutige Bestätigung oder durch Zahlung einer vereinbarten Anzahlung annimmt. Sofern eine Anzahlung vereinbart wurde, ist der Anbieter bis zum Eingang der Anzahlung nicht zur Leistungserbringung verpflichtet.

(13) Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs (“Change Requests”) bedürfen der Textform und lösen eine Neuverhandlung von Preis und Zeitplan aus. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Änderungswünsche zu den ursprünglich vereinbarten Konditionen umzusetzen.

(14) Angebote des Anbieters behalten ihre Gültigkeit für 14 Kalendertage ab Ausstellungsdatum, sofern kein abweichendes Datum vermerkt ist.

§ 4 Preise, Umsatzsteuer, Drittanbieter und Fälligkeit

(15) Die Preise werden individuell vereinbart und in Euro (€) ausgewiesen. Sofern der Anbieter umsatzsteuerpflichtig ist, verstehen sich alle Preise zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer. Ist der Anbieter Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

(16) Rechnungen sind sofort nach Zugang ohne Abzüge zur Zahlung fällig, sofern im Angebot keine abweichende Fälligkeit vereinbart wurde.

(17) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt: (a) die weitere Leistungserbringung bis zum vollständigen Zahlungseingang auszusetzen, ohne dass dem Kunden hieraus Schadensersatzansprüche entstehen; (b) Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§§ 288, 247 BGB; gegenüber Unternehmern 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) zu berechnen; (c) nach erfolgloser Mahnung das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund zu kündigen; (d) bereits erbrachte Leistungen zurückzufordern bzw. veröffentlichte Werke offline zu nehmen, sofern die Nutzungsrechte mangels vollständiger Zahlung noch nicht übertragen wurden (vgl. § 9).

(18) Kosten für Drittanbieter, insbesondere Hosting, Domains, Lizenzen, Stockfotos, Schriftarten, Plugins, Themes, Schnittstellen, Werbebudgets, Zahlungsdienstleister, Druckdienstleister oder sonstige Fremdleistungen, werden separat in Rechnung gestellt und sind nicht im Angebotspreis enthalten, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

(19) Gebühren, Preisänderungen oder zusätzliche Kosten von Drittanbietern nach Vertragsschluss gehen zulasten des Kunden, sofern diese Leistungen für das Projekt erforderlich sind und der Anbieter auf diese Kosten keinen Einfluss hat. Gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) gilt dies nur, wenn der Anbieter den Verbraucher unverzüglich in Textform über die Kostenänderung informiert und der Verbraucher zustimmt; stimmt der Verbraucher nicht zu, kann jede Partei hinsichtlich der betroffenen Drittleistung eine einvernehmliche Alternativlösung verlangen.

(20) Zusätzlicher Aufwand, der durch nachträgliche Änderungswünsche, unvollständige Angaben, fehlerhafte Zugangsdaten, verspätete Freigaben, Drittanbieterprobleme oder nicht vereinbarte Sonderwünsche entsteht, wird gesondert nach Aufwand vergütet, sofern der Anbieter diesen Aufwand nicht zu vertreten hat.

§ 5 Anzahlung, Zahlungsplan und Zwischenabrechnung bei Mitwirkungsverzug

(21) Bei Projekten mit einem Netto-Auftragswert ab 1.000,00 EUR ist – sofern nicht abweichend vereinbart – folgende Zahlungsstruktur verbindlich: ein Drittel (1/3) der Netto-Auftragssumme als Anzahlung, fällig innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsschluss (“Startrate”), sowie die verbleibende Vergütung als Schlusszahlung mit Abnahme. Gesetzliche Rechte des Verbrauchers, insbesondere nach § 632a BGB, bleiben unberührt.

(22) Der Anbieter ist berechtigt, die Projektarbeit erst nach Eingang der Startrate aufzunehmen. Verzögerungen, die aus dem verspäteten Eingang der Anzahlung resultieren, gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden; vereinbarte Lieferfristen verlängern sich entsprechend, ohne dass dem Kunden hieraus Ansprüche entstehen.

(23) Kommt der Kunde mit der Anzahlung in Verzug und gleicht er den Rückstand trotz Mahnung nicht binnen 5 Werktagen aus, ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und bereits entstandene Aufwendungen, insbesondere Konzeptionsarbeiten, Lizenzkosten, Zeitaufwand und Fremdkosten, anteilig in Rechnung zu stellen.

(24) Kommt es aufgrund fehlender, verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung des Kunden zu einer Verzögerung der Projektdurchführung, insbesondere weil erforderliche Inhalte, Daten, Zugangsdaten, Rückmeldungen, Freigaben oder sonstige Informationen nicht rechtzeitig bereitgestellt werden, fordert der Anbieter den Kunden in Textform zur Nachholung der Mitwirkung innerhalb einer angemessenen Frist auf. Sofern im Einzelfall keine längere Frist erforderlich ist, beträgt diese Frist 14 Werktage. Während des Mitwirkungsverzugs verlängern sich vereinbarte Leistungs- und Fertigstellungsfristen entsprechend zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.

(25) Verzögert sich das Projekt aus vom Kunden zu vertretenden Gründen insgesamt um mehr als drei (3) Monate, ist der Anbieter berechtigt, eine nachvollziehbare Zwischenrechnung über die bis dahin vertragsgemäß erbrachten Leistungen, bereits angefallene Fremdkosten sowie nachweisbaren Mehraufwand zu stellen. Die Zwischenrechnung ist der Höhe nach auf den Wert der tatsächlich erbrachten und nachgewiesenen Leistungen beschränkt und darf die noch nicht bezahlte restliche Vergütung (Schlusszahlung) nicht überschreiten. Eine pauschale Fälligkeit der Schlusszahlung allein aufgrund des Zeitablaufs tritt nicht ein.

(26) Gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) gilt Absatz 25 nur, soweit die Voraussetzungen für Abschlags- oder Zwischenzahlungen nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 632a BGB, erfüllt sind. Rechte des Kunden wegen nicht vertragsgemäßer oder mangelhafter Leistungen bleiben unberührt.

(27) Gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) kann die Zwischenrechnung nach Absatz 25 auch den nachweisbaren Projektstand, bereits ausgeführte Konzeptions-, Design-, Entwicklungs-, Abstimmungs- und Administrationsleistungen sowie angefallene Fremdkosten berücksichtigen. Weitergehende gesetzliche Rechte des Anbieters wegen Mitwirkungsverzugs bleiben unberührt.

§ 6 Zahlungsarten

(28) Der Anbieter akzeptiert folgende Zahlungswege: Banküberweisung (Vorkasse oder gemäß Zahlungsplan), SEPA-Lastschriftverfahren (Basis und B2B-Lastschrift nach gesonderter Mandatserteilung), Kreditkarte (über Stripe) sowie weitere Zahlungsanbieter nach individueller Vereinbarung.

(29) Bei Zahlung per SEPA-Lastschriftmandat erteilt der Kunde dem Anbieter ein SEPA-Mandat. Die Frist für die Vorabankündigung (SEPA Pre-Notification) wird auf einen (1) Bankarbeitstag vor dem Einzugstermin verkürzt; die Ankündigung kann per E-Mail, Rechnung oder sonstiger Textform erfolgen.

(30) Wird eine Lastschrift mangels Deckung oder aus vom Kunden zu vertretenden Gründen zurückgebucht, trägt der Kunde die hierdurch entstehenden Bankgebühren des Anbieters. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

(31) Bei Zahlung per Banküberweisung gilt der Tag des Zahlungseingangs auf dem Konto des Anbieters als Zahlungsdatum.

§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden, Freigaben und Projektpause

(32) Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Projektdurchführung erforderlichen Inhalte, Informationen und Materialien, insbesondere Texte, Bilder, Logos, Zugangsdaten, Rechtstexte, technische Daten, Ansprechpartner, Produktdaten und Freigaben vollständig, richtig, rechtzeitig und in der vereinbarten Qualität bereitzustellen. Als angemessene Frist gilt, sofern keine abweichende Vereinbarung besteht, eine Frist von 14 Werktagen nach Aufforderung.

(33) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht fristgerecht nach, verlängert sich die Projektlaufzeit um die Dauer des Verzugs zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit. Mehrkosten, die dem Anbieter durch den Mitwirkungsverzug entstehen, hat der Kunde zu tragen. Der Anbieter gerät durch den Mitwirkungsverzug des Kunden nicht in Schuldnerverzug. Gerät der Kunde in Annahmeverzug im Sinne des § 642 BGB, steht dem Anbieter darüber hinaus ein Anspruch auf angemessene Entschädigung zu. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich gemäß § 642 Abs. 2 BGB nach der Dauer des Verzugs, der Höhe der vereinbarten Vergütung und den durch den Verzug ersparten Aufwendungen des Anbieters. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt unberührt.

(34) Der Kunde garantiert, dass er zur Nutzung und Überlassung der von ihm bereitgestellten Materialien berechtigt ist und diese frei von Rechten Dritter sind. Er stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter, insbesondere Urheber-, Marken-, Wettbewerbs-, Datenschutz- und Persönlichkeitsrechten, frei, die aus einer rechtswidrigen Verwendung der vom Kunden bereitgestellten Inhalte entstehen.

(35) Der Kunde ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit aller von ihm bereitgestellten oder freigegebenen Inhalte, Branchenangaben, Preise, Produktinformationen, Kontaktdaten, Pflichtangaben und Werbeaussagen verantwortlich. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, diese Inhalte rechtlich, steuerlich, medizinisch, handwerksrechtlich, berufsrechtlich oder wettbewerbsrechtlich zu prüfen.

(36) Der Kunde benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner für die Dauer des Projekts und stellt sicher, dass Freigaben innerhalb der vereinbarten Fristen erteilt werden. Verspätete Freigaben gehen zu Lasten des Kunden.

(37) Mit Freigabe von Entwürfen, Texten, Designs, Funktionen, Rechtstexten, Inhalten, Druckdaten oder der Live-Schaltung bestätigt der Kunde, dass er die bereitgestellten Inhalte geprüft hat und diese seinen Anforderungen entsprechen. Nachträgliche Änderungen, die nicht auf einem Mangel der ursprünglichen Leistung beruhen, gelten als Zusatzleistung und werden gesondert vergütet.

(38) Wird ein Projekt aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden für mehr als 30 Kalendertage unterbrochen, ist der Anbieter berechtigt, das Projekt intern zu pausieren. Für die Wiederaufnahme kann eine angemessene Reaktivierungs- und Einarbeitungspauschale berechnet werden, soweit durch die Unterbrechung zusätzlicher organisatorischer, technischer oder planerischer Aufwand entsteht und dieser Aufwand nachvollziehbar dargelegt wird.

(39) Verzögert sich das Projekt aufgrund fehlender, verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung des Kunden um mehr als drei (3) Monate, gilt dies nach vorheriger Aufforderung in Textform und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist als erheblicher Mitwirkungsverzug. In diesem Fall gelten ergänzend die Regelungen zur Zwischenabrechnung gemäß § 5 Abs. 24 bis 27.

§ 8 Korrekturschleifen, Änderungswünsche und Abnahme

(40) Im Angebot vereinbarte Korrekturschleifen sind in der Vergütung enthalten. Soweit keine Anzahl vereinbart ist, sind maximal zwei (2) angemessene Korrekturschleifen enthalten. Eine Korrekturschleife umfasst Anpassungen innerhalb des vereinbarten Konzepts, nicht jedoch einen vollständigen Neuentwurf, eine neue strategische Ausrichtung oder zusätzliche Funktionen.

(41) Darüber hinausgehende oder inhaltlich veränderte Änderungswünsche nach erfolgter Freigabe werden gesondert vergütet. Dies gilt insbesondere für zusätzliche Seiten, neue Funktionswünsche, neue Designrichtungen, zusätzliche Schnittstellen, nachträgliche Strukturänderungen oder umfangreiche Text- und Inhaltsänderungen.

(42) Nach Fertigstellung des Projekts oder einer vereinbarten Teilleistung stellt der Anbieter die Arbeitsergebnisse zur Abnahme bereit. Der Kunde hat das Werk innerhalb von 14 Werktagen zu prüfen und die Abnahme zu erklären oder unter konkreter Benennung von Mängeln zu verweigern. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

(43) Erklärt der Kunde innerhalb der Frist weder die Abnahme noch eine begründete Verweigerung, gilt das Werk als abgenommen (Abnahmefiktion). Gegenüber Verbrauchern tritt diese Fiktion nur ein, wenn der Anbieter den Kunden mit der Aufforderung zur Abnahme in Textform auf die Rechtsfolge ausdrücklich hingewiesen hat.

(44) Die Abnahme gilt ferner als erklärt, wenn der Kunde das Werk produktiv einsetzt, insbesondere durch Live-Schaltung der Website, Nutzung der Designs in der eigenen Kundenkommunikation, Veröffentlichung in sozialen Medien, Druckfreigabe oder Weitergabe an Dritte.

(45) Für Verträge mit Unternehmern gilt: Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist (§ 634a Abs. 2 BGB). Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Werktagen nach Abnahme in Textform zu rügen; andernfalls gilt das Werk hinsichtlich dieser Mängel als genehmigt. Dies gilt nicht, wenn der Anbieter den Mangel arglistig verschwiegen hat.

§ 9 Geistiges Eigentum, Nutzungsrechte und Arbeitsdateien

(46) Der Anbieter bleibt Urheber und Inhaber aller Schutzrechte an den erstellten Werken, insbesondere Designs, Quellcodes, Texte, Grafiken, Konzepte, Layouts, Entwürfe, Strategien und Arbeitsstände. Dies gilt auch für Zwischenstände und nicht ausgewählte Entwürfe.

(47) Die Einräumung von Nutzungsrechten steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung (§ 158 Abs. 1 BGB). Bis zum vollständigen Zahlungseingang ist jede Nutzung der Arbeitsergebnisse untersagt; der Anbieter kann in diesem Fall veröffentlichte Werke offline nehmen oder die Herausgabe von Dateien verweigern.

(48) Mit vollständiger Bezahlung erhält der Kunde – soweit nicht abweichend vereinbart – ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht zur Nutzung der Arbeitsergebnisse im Rahmen des vertraglich bestimmten Verwendungszwecks, einschließlich der hierfür erforderlichen Rechte zur Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Zugänglichmachung und Bearbeitung.

(49) Nicht umfasst und daher gesondert zu vereinbaren und zu vergüten sind: die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, die Nutzung in anderen als den vertraglich bestimmten Medien sowie jede weitergehende kommerzielle Verwertung, insbesondere Verkauf von Vorlagen, Weiterlizenzierung oder Nutzung außerhalb des Projektzwecks.

(50) Die Herausgabe editierbarer Quelldateien, Rohdaten, Projektdateien, Figma-Dateien, offenen Layoutdaten, Theme-Konfigurationen, Zugangsdaten zu internen Arbeitsumgebungen, individuellen Code-Bibliotheken oder sonstigen Arbeitsmitteln ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Andernfalls schuldet der Anbieter ausschließlich das vereinbarte Endergebnis.

(51) Der Anbieter ist berechtigt, die für den Kunden erstellten Werke in seinem Portfolio, auf seiner Website sowie in Referenzmaterialien (online und offline) mit Nennung des Kunden zu verwenden. Der Kunde kann dieser Nutzung widersprechen, sofern er ein berechtigtes, schutzwürdiges Interesse, insbesondere Vertraulichkeit, in Textform darlegt.

(52) Soweit der Anbieter Drittkomponenten, insbesondere Open-Source-Software, Stockfotos, Fonts, Plugins, Themes, APIs oder sonstige Dienste einsetzt, erhält der Kunde ausschließlich die Rechte, die dem Anbieter aus den jeweiligen Drittlizenzen zustehen. Der Anbieter informiert den Kunden auf Anfrage über wesentliche Lizenzbedingungen.

§ 10 Kündigung und Rücktritt

(53) Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die andere Partei wesentliche Vertragspflichten schwerwiegend und trotz Abmahnung verletzt.

(54) Kündigt der Kunde den Vertrag ohne wichtigen Grund oder tritt er von ihm zurück, sind bereits erbrachte Leistungen vollständig zu vergüten. Für den noch nicht erbrachten Teil der Leistung kann der Anbieter gemäß § 648 BGB die vereinbarte Vergütung verlangen; er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Es wird vermutet, dass dem Anbieter danach 5 % der auf den noch nicht erbrachten Teil der Leistung entfallenden vereinbarten Vergütung zustehen. Beiden Parteien bleibt der Nachweis unbenommen, dass der Anspruch tatsächlich höher oder niedriger ist. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

(55) Der Anbieter kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn: (a) der Kunde trotz Mahnung mit einer Anzahlung oder Teilzahlung in Verzug ist; (b) der Kunde wesentliche Mitwirkungspflichten nicht erfüllt und sich dadurch das Projekt um mehr als 4 Wochen verzögert; (c) über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird; (d) der Kunde rechtswidrige, sittenwidrige, diskriminierende oder offensichtlich rechtsverletzende Inhalte verlangt oder bereitstellt und trotz Aufforderung keine rechtmäßige Alternative bereitstellt.

(56) Nach vollständiger Abnahme des Projekts ist eine Rückerstattung grundsätzlich ausgeschlossen, soweit keine zwingenden gesetzlichen Rechte des Kunden entgegenstehen.

§ 11 Haftung und Freizeichnung

(57) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Schäden aus der Verletzung ausdrücklich übernommener Garantien.

(58) Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) ist die Haftung darüber hinaus der Höhe nach auf die für das jeweilige Projekt vereinbarte Netto-Vergütung begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(59) Für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, ausgebliebene Reichweiten, ausgebliebene Rankings, Datenverluste oder sonstige wirtschaftliche Erwartungen haftet der Anbieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung nach den Absätzen 57 und 58 bleibt unberührt.

(60) Für technische Ausfälle, Datenverluste, Sicherheitslücken oder sonstige Störungen, die auf Handlungen oder Unterlassungen von Hosting-Anbietern, Domain-Registraren, Plugin-Herstellern, Website-Baukästen, Zahlungsdienstleistern, Schnittstellen-Anbietern, Social-Media-Plattformen, Druckdienstleistern oder sonstigen Dritten zurückzuführen sind, übernimmt der Anbieter keine Haftung, soweit der Anbieter diese Umstände nicht zu vertreten hat.

(61) Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass Dienste, Schnittstellen, Plugins, Themes, APIs, Hosting-Systeme, Social-Media-Plattformen, Zahlungsdienste oder sonstige Drittanbieter dauerhaft verfügbar, fehlerfrei, kompatibel oder unverändert nutzbar bleiben. Änderungen, Preisanpassungen, Funktionsänderungen, Sicherheitsmaßnahmen oder Ausfälle von Drittanbietern liegen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters und stellen keinen Mangel der Leistung des Anbieters dar, soweit der Anbieter diese nicht zu vertreten hat.

(62) Die Optimierung erfolgt für aktuelle, marktübliche Browser- und Endgeräteversionen zum Zeitpunkt der Abnahme. Eine identische Darstellung auf allen Browsern, Betriebssystemen, Bildschirmgrößen, älteren Geräten oder zukünftigen Softwareversionen wird nicht geschuldet. Abweichende oder zusätzliche Optimierungen werden gesondert vergütet.

(63) Der Kunde ist allein verantwortlich für regelmäßige Datensicherungen, sofern kein gesonderter Backup- oder Wartungsvertrag besteht. Entstehen Schäden infolge unterlassener oder unzureichender Datensicherung auf Kundenseite, ist die Haftung des Anbieters hierauf beschränkt und setzt zumindest grobe Fahrlässigkeit voraus.

(64) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten gleichermaßen zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Anbieters. Die Haftung nach Absatz 57 bleibt in jedem Fall unberührt.

§ 12 Gewährleistung, Wartung und Drittanbieter

(65) Für Mängel der erbrachten Leistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Vertragsschlüssen mit Unternehmern – abweichend von § 634a Abs. 1 Nr. 3 BGB – ein (1) Jahr ab Abnahme; gegenüber Verbrauchern gilt die gesetzliche Frist von zwei (2) Jahren. Die Verkürzung auf ein Jahr gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels; insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

(66) Unternehmer sind verpflichtet, offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Werktagen nach Abnahme oder Kenntnis, in Textform zu rügen. Nicht fristgerecht gerügte offensichtliche Mängel gelten als genehmigt; dies gilt nicht, wenn der Anbieter den Mangel arglistig verschwiegen hat. Versteckte Mängel sind von dieser Rügeobliegenheit nicht erfasst.

(67) Der Anbieter hat das Recht zur zweimaligen Nachbesserung; schlägt die Nachbesserung fehl, hat der Kunde die gesetzlichen Mängelrechte. Aufwendungen für Nachbesserungen, die auf fehlerhaften oder unvollständigen Angaben des Kunden, nachträglichen Änderungen oder Eingriffen Dritter beruhen, trägt der Kunde.

(68) Keine Mängelansprüche bestehen für Abweichungen, die auf nachträgliche Änderungen durch den Kunden oder Dritte, fehlende Updates, ungeeignete Inhalte, unvollständige Mitwirkung, veraltete Browser oder Geräte, Änderungen von Drittanbietern oder auf nach Abnahme veränderte technische Rahmenbedingungen zurückzuführen sind, soweit der Anbieter diese Umstände nicht zu vertreten hat.

(69) Support-, Pflege-, Sicherheits- und Wartungsleistungen nach Abnahme sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. Ohne gesonderte Vereinbarung werden entsprechende Leistungen nach Aufwand vergütet.

§ 13 Druckleistungen, Werbemittel und Produktionsfreigaben

(70) Beauftragt der Kunde den Anbieter mit der Gestaltung, Druckdaten-Erstellung, Druckabwicklung oder Lieferung von Printprodukten, Werbemitteln oder sonstigen physischen Produkten, ist der Kunde verpflichtet, sämtliche Druckdaten, Texte, Namen, Kontaktdaten, Preise, QR-Codes, Farben, Formate und sonstigen Inhalte vor Freigabe sorgfältig zu prüfen.

(71) Mit der Druckfreigabe bestätigt der Kunde, dass die freigegebenen Druckdaten inhaltlich, orthografisch, rechtlich und gestalterisch geprüft wurden. Für vom Kunden freigegebene Fehler, insbesondere Tippfehler, falsche Kontaktdaten, fehlerhafte Preise, falsche Logos, unvollständige Pflichtangaben oder nicht funktionierende vom Kunden bereitgestellte Links bzw. QR-Codes, haftet der Anbieter nicht, soweit der Anbieter diese Fehler nicht zu vertreten hat.

(72) Geringfügige produktionsbedingte Abweichungen, insbesondere Farbabweichungen zwischen Bildschirmdarstellung und Druck, Materialtoleranzen, Schnittdifferenzen, Falzabweichungen oder chargenbedingte Unterschiede, stellen keinen Mangel dar, soweit sie handelsüblich und zumutbar sind.

(73) Werden Druckereien, Lieferdienste oder sonstige Produktionsdienstleister eingebunden, gelten deren Produktions- und Lieferbedingungen ergänzend, soweit sie dem Kunden vor Auftragserteilung zugänglich gemacht wurden. Liefertermine von Drittanbietern sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.

§ 14 Widerrufsrecht für Verbraucher

Widerrufsbelehrung

(74) Verbraucher (§ 13 BGB) haben bei über das Internet oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen das Recht, diesen Vertrag binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Frist beginnt mit Vertragsschluss. Die vollständige Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular wird dem Verbraucher vor bzw. bei Vertragsschluss gesondert in Textform zur Verfügung gestellt.

(75) Der Widerruf ist zu richten an: kontakt.pixoraa@gmail.com. Zur Wahrung der Frist genügt die fristgerechte Absendung der Widerrufserklärung.

(76) Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Anbieter die Dienstleistung vollständig erbracht hat und der Kunde vor Beginn der Ausführung: (a) ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Anbieter vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnt, und (b) seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung durch den Anbieter erlischt.

(77) Hat der Kunde gemäß Absatz 76 zugestimmt und widerruft er den Vertrag nach Beginn der Leistungserbringung, hat er Wertersatz für die bis zum Widerruf anteilig erbrachten Leistungen zu leisten, sofern er vor Vertragsschluss über die Wertersatzpflicht belehrt wurde.

(78) Das Widerrufsrecht besteht nicht für Verträge über Leistungen, die nach Kundenspezifikation individuell angefertigt werden und bei denen mit der Ausführung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers bereits begonnen wurde, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Der Anbieter wird den Kunden bei Auftragserteilung gesondert über die Voraussetzungen des Erlöschens des Widerrufsrechts belehren.

§ 15 Datenschutz, Rechtstexte, Auftragsverarbeitung und Vertraulichkeit

(79) Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch den Anbieter erfolgt ausschließlich im Rahmen der Datenschutzerklärung des Anbieters, die auf pixoraa.com abrufbar ist, sowie nach Maßgabe der DSGVO und des BDSG.

(80) Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Rahmen der Vertragsbeziehung bekannt werden, nicht an Dritte weiterzugeben und ausschließlich zum Zweck der Vertragsdurchführung zu nutzen. Diese Pflicht gilt über die Laufzeit des Vertrags hinaus für die Dauer von drei Jahren.

(81) Der Anbieter ist zur Weitergabe von Kundendaten berechtigt, soweit dies zur Vertragserfüllung notwendig ist, z. B. an Hosting-Anbieter, Zahlungsdienstleister, technische Dienstleister, Subunternehmer, Druckdienstleister oder sonstige Projektbeteiligte.

(82) Der Anbieter schuldet keine Rechtsberatung und übernimmt keine Erstellung rechtlich geprüfter Datenschutzerklärungen, Cookie-Richtlinien, Impressen, Nutzungsbedingungen oder AGB, sofern dies nicht ausdrücklich gesondert vereinbart wurde.

(83) Sofern der Anbieter Vorlagen, Mustertexte oder Formulierungshilfen zu Datenschutzerklärung, Cookie-Richtlinie, Impressum, Nutzungsbedingungen oder AGB bereitstellt, erfolgen diese nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit, Aktualität und rechtliche Wirksamkeit. Sie dienen ausschließlich als Arbeitshilfe.

(84) Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Rechtstexte und rechtlich relevanten Pflichtangaben vor Veröffentlichung eigenverantwortlich durch einen qualifizierten Fachanwalt, Datenschutzbeauftragten oder eine sonst fachkundige Stelle prüfen und freigeben zu lassen. Der Anbieter setzt vom Kunden bereitgestellte oder freigegebene Inhalte lediglich technisch und gestalterisch um.

(85) Für Ansprüche, Abmahnungen, Bußgelder oder sonstige Schäden, die aus fehlerhaften, fehlenden, unvollständigen oder nicht aktuellen Rechtstexten, Cookie-Einstellungen, Impressumsangaben oder Datenschutzinformationen resultieren, haftet der Anbieter nur nach Maßgabe der zwingenden gesetzlichen Vorschriften und der Haftungsregelungen dieser AGB.

(86) Der Kunde bleibt Verantwortlicher im Sinne der Datenschutzgrundverordnung für personenbezogene Daten, die er im Rahmen seiner Website, seines Unternehmens oder seiner Kundenkommunikation verarbeitet, sofern nicht ausdrücklich eine abweichende datenschutzrechtliche Rollenverteilung vereinbart wurde.

(87) Soweit der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet und hierfür gesetzlich ein Auftragsverarbeitungsvertrag erforderlich ist, werden die Parteien vor Beginn der entsprechenden Verarbeitung einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung schließen. Ohne erforderliche datenschutzrechtliche Vereinbarung ist der Anbieter berechtigt, solche Verarbeitungsvorgänge auszusetzen, bis die erforderliche Vereinbarung vorliegt.

§ 16 Schlussbestimmungen

Anwendbares Recht

(88) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Gerichtsstand

(89) Für Kaufleute im Sinne des HGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz des Anbieters (derzeit: Kaiserslautern). Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

(90) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Regelungen über den Gerichtsstand.

Salvatorische Klausel

(91) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung; eine ergänzende Vertragsauslegung nach §§ 133, 157 BGB bleibt vorbehalten.

Textform und Schriftform

(92) Soweit diese AGB die Schriftform vorschreiben, genügt die Textform gemäß § 126b BGB (z. B. E-Mail), sofern nicht ausdrücklich eine eigenhändig unterschriebene Urkunde verlangt wird.

Verbraucherstreitbeilegung

(93) Der Anbieter ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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